Rechtsprechung
   BayObLG, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1360
BayObLG, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66 (https://dejure.org/1966,1360)
BayObLG, Entscheidung vom 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66 (https://dejure.org/1966,1360)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Mai 1966 - RReg. 1b St 67/66 (https://dejure.org/1966,1360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 329 Abs. 1
    Wahrung des rechtliches Gehörs bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des Angeklagten

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1966, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63
    Auszug aus BayObLG, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66
    "Der Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs wird nicht dadurch verletzt, daß das Entschuldigungsvorbringen des ausgebliebenen Angeklagten im Freibeweisverfahren nachgeprüft wird und daß, wenn die Ermittlungen das Fehlen genügender Entschuldigungsgründe ergeben, die Berufung des Angeklagten ohne seine vorherige Anhörung zum Ermittlungsergebnis sofort verworfen wird (im Anschluß an OLG Hamm NJW 1965, 410).«.
  • BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82

    Vernehmung; Verteidiger; Einlassung; Hauptverhandlung; Verjährung

    Die unsachlichen Angriffe der Rechtsbeschwerde auf die Person des Erstrichters, der entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde keinesfalls das Entschuldigungsvorbringen des Betroffenen unbesehen hinnehmen mußte, sondern dieses mit Recht im Wege des Freibeweises auf seine tatsächliche Richtigkeit überprüft hat (vgl. BayObLGSt 1966, 58), geben keinen Anlaß, die Sache an einen anderen Richter (vgl. BayObLGSt 1970, 38) oder an ein anderes Gericht zurückzuverweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht